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Meinung ist.

  • Daniel
  • 30. Dez. 2021
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 6. Jan. 2022

Was ist Meinung und was darf Meinung bewirken? Was sind mögliche Schranken der freien Meinungsäusserung? Wir widmen uns zu Beginn einer unseren ersten Blogbeiträgen diesem Thema.

Schauen wir uns die allgemeine Situation in der Schweiz an. Die Meinungsfreiheit ist als Menschenrecht definiert und in der Verfassung niedergeschrieben. Die Meinungsfreiheit ist ein subjektives Recht auf die freie Rede - Daher ist Meinungsfreiheit besser mit Meinungsäusserungsfreiheit zu definieren. Die meint das freie Äussern einer persönlichen Meinung in Wort, Schrift oder Bild. Die Meinungsfreiheit ist im Artikel 16 der Bundesverfassung festgehalten und umfasst nebst der Meinungsfreiheit auch die Informationsfreiheit. Wörtlich lautet der Artikel:

  1. Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.

  2. Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.

  3. Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.

Über das Thema "Meinung" haben wir uns lange und intensiv ausgetauscht. Insbesondere darum, da wir mit unserem Blog unsere Meinung kundtun. Es sind persönliche Ansichten zu einer Situation, einer Geschichte oder einem Thema.


Wir leben aber auch in einer Zeit, in der Jede*r zu allem eine Meinung zu haben scheint. Was ist nun aber, wenn ich gar keine Meinung zu einem Thema habe? Kürzlich wurde ich zu einem Thema befragt, es wurde um meine Einschätzung, gar um meine Meinung gefragt. Geschmeichelt überlegte ich mir einen schlauen Gedanke. Etwas, was mir spontan in den Sinn kommt. Doch so wirklich wollte der Funke im Gehirn nicht zünden. War ich gar überfordert oder kognitiv nicht in der Lage, mir differenziert dazu eine Meinung zu bilden? Da kam mir der Gedanke, weshalb soll ich denn zu jedem Thema überhaupt eine Meinung haben? Zeugt es nicht von mehr Professionalität, wenn ich einfach mal nichts dazu weiss. Mir noch keine Gedanken dazu gemacht habe. Mir schlicht und einfach noch keine Meinung dazu gebildet habe - Und dies auch so artikuliere. Zumindest in der obig erwähnten Situation gab ich zur Antwort: „Sorry, aber dazu kann ich mich noch nicht äussern.“.


Die Rechtsgrundlage in der Schweiz erlaubt uns die uneingeschränkte Meinungsbildung und -äusserung. Meinungsbildung ist ein Prozess, der bestmöglichst differenziert vorgenommen wird. Die uneingeschränkten Rahmenbedingungen sind aus meiner Ansicht nach aber kein Freipass, sich uneingeschränkt zu allen Themen äussern zu müssen oder dürfen. Ein "Sorry, ich weiss nunig" zeugt von einer hohen Selbstkompetenz und Selbstreflektion. Ich habe mir angewöhnt, mich einfach auch mal von einem Gespräch berieseln zu lassen. Zuhören, was andere meinen. Der Gesprächsverlauf ist mein Meinungsbildungsprozess. Ich schätze Personen, die nicht gleich den Drang verspüren, zu jedem Thema undifferenziert, gar schon teils plump, ihre persönliche Meinung zu äussern.


Was ist deine differenzierte Meinung dazu?



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